Fahrschule Ulf Jörgensen - Die Profis für Fahrtechnik und Training

Ausbildung - Führerschein mit 17 Jahren

Du willst selber Autofahren, hast aber keine Lust bis zum 18. Geburtstag zu warten? Mit Begleitung geht das schon ein Jahr früher!

Auch in Schleswig-Holstein gibt es das begleitete Fahren mit 17 Jahren (kurz "BF 17") - vorerst allerdings nur als Modellversuch bis zum 31. Oktober 2010.

Da es aber zum Teil unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern gibt, ist oft unklar, was denn nun genau gilt. Verwirrende Meldungen in den Medien haben zusätzlich Unklarheiten über das Verfahren zum begleiteten Fahren mit 17 Jahren geschaffen. Insbesondere wird immer wieder bezüglich der Begleitpersonen nachgefragt.

In Schleswig-Holstein wird nach dem inzwischen in Kraft getretenen Bundesgesetz verfahren.

Daher kann jeder Begleitperson sein, der folgende Vorraussetzungen erfüllt:

  • Er muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens fünf Jahre in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein, und
  • darf höchstens drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.

Begleitpersonen müssen nicht erziehungsberechtigt sein.


Und wie sieht das nun genau aus? Das listet die folgende Tabelle auf:

Ab wann? Was ist wichtig oder zwingend?
Ab 16 1/2 Jahren: Führerscheinausbildung in der Fahrschule: Ausbildung zur Klasse B oder BE wie bisher, nur ein Jahr früher

Voraussetzungen für Führerscheinbewerber:

  • keine Bedenken, die gegen die Fahreignung sprechen

Vorraussetzungen für Begleitpersonen:

  • Namentliche Benennung bei Antragstellung
  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg
  Erfolgreiche Führerscheinprüfung
Ab dem 17. Geburtstag: Die Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung wird erteilt und eine Prüfungsbescheinigung aushändigt
Bis zum 18. Geburtstag: Fahren mit Begleitung und sammeln von Fahrpraxis:
  • Der Fahranfänger ist der verantwortlichen Fahrzeugführer
  • Er darf nur zusammen mit einer Begleitperson fahren
  • Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland
  • Die Begleitpersonen haben nur Beratungsfunktion
  • Die zweijährige Probezeit läuft sofort
Ab dem 18. Geburtstag: Die unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt und der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt

Info-Box

Unser Tipp:

Als Vorbereitung für die Teilnahme am Modellversuch empfehlen wir Fahranfängern und Begleitpersonen die Teilnahme an unserem Vorbereitungskurs. Das ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, bereitet aber alle Beteiligten perfekt auf das begleitete Fahren vor.

Mehr zum begleiteten Fahren ab 17 findest Du hier:

 

Weitere Informationen zum Thema "Ausbildung" auf unseren Seiten:




 
Letzte Änderung dieser Seite: 13.12.2011