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Du willst selber Autofahren, hast aber keine Lust bis zum 18. Geburtstag zu warten? Mit Begleitung
geht das schon ein Jahr früher!
Auch in Schleswig-Holstein gibt es das begleitete Fahren mit 17 Jahren (kurz "BF
17") - vorerst allerdings nur als Modellversuch bis zum 31. Oktober 2010.
Da es aber zum Teil unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern gibt, ist oft unklar, was denn nun genau gilt.
Verwirrende Meldungen in den Medien haben zusätzlich Unklarheiten über das Verfahren zum begleiteten Fahren mit 17
Jahren geschaffen. Insbesondere wird immer wieder bezüglich der Begleitpersonen nachgefragt.
In Schleswig-Holstein wird nach dem inzwischen in Kraft getretenen Bundesgesetz verfahren.
Daher kann jeder Begleitperson sein, der folgende Vorraussetzungen erfüllt:
- Er muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens fünf Jahre in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein, und
- darf höchstens drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.
Begleitpersonen müssen nicht erziehungsberechtigt sein.
Und wie sieht das nun genau aus? Das listet die folgende Tabelle auf:
| Ab wann? |
Was ist wichtig oder zwingend? |
| Ab 16 1/2 Jahren: |
Führerscheinausbildung in der Fahrschule:
Ausbildung zur Klasse B oder BE wie bisher, nur ein Jahr früher
Voraussetzungen für Führerscheinbewerber:
- keine Bedenken, die gegen die Fahreignung sprechen
Vorraussetzungen für Begleitpersonen:
- Namentliche Benennung bei Antragstellung
- Mindestens 30 Jahre alt
- Mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
- Maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg
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Erfolgreiche Führerscheinprüfung |
| Ab dem 17. Geburtstag: |
Die Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung wird erteilt und eine Prüfungsbescheinigung aushändigt |
| Bis zum 18. Geburtstag: |
Fahren mit Begleitung und sammeln von Fahrpraxis:
- Der Fahranfänger ist der verantwortlichen Fahrzeugführer
- Er darf nur zusammen mit einer Begleitperson fahren
- Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland
- Die Begleitpersonen haben nur Beratungsfunktion
- Die zweijährige Probezeit läuft sofort
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| Ab dem 18. Geburtstag: |
Die unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt und der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt |
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