Wie viele Fahrstunden sind mindestens nötig?
Der praktische Fahrunterricht beginnt mit der Grundausbildung und wird mit der besonderen
Fahrausbildung abgeschlossen. Die Dauer der Grundausbildung ist stark abhängig von der
Fertigkeit und der Mitarbeit des Fahranfängers. Der Fahrlehrer erkennt, ob der
Fahranfänger die nötigen Grundfahraufgaben beherrscht oder nicht.
Die besondere Fahrausbildung kann erst nach Abschluss der Grundausbildung begonnen werden. Die
Sonderfahrten der besonderen Fahrausbildung bestehen aus der Schulung auf Bundes- oder Landstraßen,
auf Autobahnen und bei Dämmerung oder Dunkelheit.
In den nachfolgenden Tabellen ist die Mindestanzahl der besonderen Ausbildungsfahrten für
den praktischen Fahrunterricht der einzelnen Klassen zu je 45 Minuten dargestellt:
| Klasse |
Überland |
Autobahn |
Dunkelheit |
| A, B, A1 |
5 |
4 |
3 |
A1 auf A A auf A* |
3 |
2 |
1 |
B auf BE
B auf C1
C1 auf C
C1 auf C1E
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3 |
1 |
1 |
B auf C C auf CE |
5 |
2 |
3 |
* A mit Leistungsbeschränkung auf A ohne Leistungsbeschränkung
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